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Urheberrecht in Deutschland

Gegenstand des Urheberrechts ist der Schutz von geistigem Eigentum. Die Werke, die durch eine persönliche geistige Schöpfung erschaffen worden sind und zum Beispiel Werke der Sprache, Musik, Kunst, Schrift, Filmindustrie, Wissenschaft und Technik beinhalten. Wie dieses Recht auf subjektiven und vollständigen Schutz geistigen Eigentums in Deutschland ausgeführt wird, erfahren Sie in diesem Artikel.

Die Entstehung

Das Gesetz des Urheberrechtes ist ein noch relativ junges Gesetz. Mit der Erfindung des Buchdrucks in der Mitte des 15. Jahrhunderts, wurden die sogenannten Druckerprivilegien eingeführt und durch den Buchhandel entstanden immer mehr Dispute unter den Autoren über geistiges Eigentum und Originalität der Texte. Jedoch entstand erst 1835 die erste gesetzliche Regelung zum Schutz von geistigem Eigentum. Im 20. Jahrhundert gab es dann wichtige Entwicklungen des Gesetzes. Durch die Internationalisierung, den technischen Fortschritt, die Urbanisierung und den Wandel in der Berufswahl, entstanden neue Interessenverbände und die Genossenschaft zur Verwertung musikalischer Aufführungsrechte (GEMA) wurde 1915 gegründet. Im Jahr 1965 wurde dann das erste Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz – UrhG) veröffentlicht.

Die Grundlagen

Vier grundlegende gesetzliche Regelungen bestimmen das deutsche Urheberrecht. Durch diese Regelungen sollen die Interessen der Urheber wie zum Beispiel die finanzielle Vergütung für das Werk gewahrt werden.

Schöpfung des Werks

Ein Werk ist bereits automatisch geschützt noch bevor es veröffentlicht wird. Es muss weder eine Anmeldung noch eine Registrierung erfolgen. Das Urheberrecht entsteht bereits bei der Schaffung des Werkes.

Unübertragbarkeit

Eine Übertragung des Urheberrechts auf eine andere Person ist nicht möglich. Der ursprüngliche Urheber bleibt also Inhaber des Urheberrechts. Nach dem Tod des Urhebers bleibt das Urheberrecht bis zu 70 Jahre darüber hinaus noch bestehen, insofern die Erben es in Anspruch nehmen.

Urheberpersönlichkeitsrechte

Der Urheber eines Werkes besitzt diverse Persönlichkeitsrechte, die er selbst bestimmen kann: Wie und ob das Werk veröffentlicht werden soll, Verbot der Entstellung des Werkes, Anerkennung der Urheberschaft, Einräumung von Nutzungsrechten.

Angemessene Vergütung

Der Urheber erhält durch diese Grundlage das Recht auf eine angemessene Vergütung und somit auch das Recht auf eine Nachverhandlung bei bestehenden Verträgen. Die vertragliche Stellung des geistigen Schöpfers wird somit deutlich gestärkt.

 Moderne Medien

Durch die digitale Revolution haben sich die modernen Medien wie Film und Fernsehen, Fotografie, Musik und das Internet stark weiterentwickelt und die Nutzung und Verbreitung von geistigem Eigentum kann noch schneller erfolgen als früher. Dennoch darf nicht außer Acht gelassen werden, dass diese Inhalte oft urheberrechtliche geschützt sind.

Beim Filmdreh wird meist der Regisseur als Urheber angesehen, wobei in Einzelfällen auch mehrere Beteiligte als Miturheber gelten können. Basiert der Film auf einem Roman fällt dies unabhängig vom Film unter den Schutz des Urheberrechtes genauso wie für den Film komponierte Musik. Bei der Fotografie und Veröffentlichung von Fotos greifen verschiedene Rechte. Bei geschützten Werken und Gebäuden greift Kunsturheberrecht, dass eine Erlaubnis notwendig ist. Außerdem kann auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht greifen, welches das Recht am eigenen Bild umfasst.

Verletzung des Urheberrechts

Wenn die Rechte des Urhebers beeinträchtigt werden kommt es zu einer Urheberrechtsverletzung. Der Urheber hat dann die Rechte entweder Unterlassung, Beseitigung und/oder Schadensersatz zu verlangen.