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Die Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst

Früher hatten Urheber viele Probleme: Bis zur Zeit der Klassik gab es beispielsweise in der Musik kaum Rechte für die Komponisten, die einmalig an dem Verkauf ihres Werkes an Verlage verdienten und danach, unabhängig vom Erfolg der Kompositionen, nie wieder einen Pfennig sahen und oft in Armut lebten. Auch bei Schriftstellern bestand das hohe Risiko, durch Nachahmungen und Verunstaltungen ihren Ruf zu verlieren und Verachtung zu ernten. Wurde dem irgendwann mit Verbänden Widerstand geleistet und das Recht des Urhebers gestärkt, dann war dies doch oft zwischen verschiedenen Staaten nicht geltend. So war es leicht möglich, dass in anderen Staaten diese Werke nicht geschützt wurden und dort verbreitet oder verändert werden konnten, ohne eine Zustimmung des Autors, Komponisten o.ä. einzufordern.

Auf dieses Problem hin wurde im Jahr 1886 in Bern eine Übereinkunft zum Schutz dieser Werke getroffen. Zunächst waren nur 8 Staaten an diesem Vertrag interessiert. Ursprung war ein völkerrechtlicher Auftrag: Einer der wichtigsten französischen Schriftsteller, Victor Hugo, veranlasste zu dem Entwurf einer solchen Vereinbarung.

Die Konditionen des Vertrags sind an sich nicht sonderlich komplex. Auch nach mehreren Überarbeitungen blieb der Inhalt der gleiche. Jeder Staat, der diesem Abkommen beitritt oder beigetreten ist, verpflichtet sich des Schutzes der Werke ausländischer Erschaffer in gleichem Maße wie dem Schutz der nationalen Werke. Eine Gleichstellung wird verlangt, ohne dass die Anmeldung und Patentierung des Werkes in jedem einzelnen Staat notwendig ist.

 

Der Schutz, der durch diese Übereinkunft gewirkt wird, beläuft sich auf einer Zeitspanne von 50 Jahren nach dem Tod des Schöpfers. Verlängerungen sind individuell möglich, so haben die EU und die vereinigten Staaten diese Zeit auf 70 Jahre ausgeweitet.

Das Übereinkommen wurde ins Leben gerufen, damit eine Vereinheitlichung stattfindet. Es kann auch als eine generelle Stärkung des Verbundes der europäischen Länder gelten. Grenzen übergreifend wurde dieser Schutz eingeführt, der auch die Kultur der einzelnen Staaten erhalten soll. Urheberrechte sind immer damit verbunden, individuelle Schöpfungen, die auch aus Einflüssen der Umwelt und des Zeitgeists entstehen und damit ein Stück weit Kultur und nationale Identität wiederspiegeln, zu schützen. Das Berner Übereinkommen ist also nicht nur wichtig für den Schutz des Urhebers an sich, sondern auch für den Abbau internationaler Konflikte und Ungleichheiten. Trotzdem ist er natürlich nicht als Identitätsverlust zu sehen: Auch wenn alle beigetretenen Staaten dieselben Regularitäten verwenden, wird hier dem Einzelnen wieder eine Stimme gegeben um Individualität und Kreativität auszuleben.

Natürlich ist es auch schwierig, das Abkommen in jeder Situation anzuwenden. Besonders dann, wenn dieser Schutz der einzelnen Werke automatisch garantiert werden soll, kann dies eben nicht dem Wunsch der Urheber entsprechen. Wenn beispielsweise ein Autor über ein bestimmtes Thema informieren will und eine große Aufmerksamkeit hervorrufen will, ohne dabei monetären Profit daraus schlagen zu wollen, dann ist eine unbeschränkte Verbreitung die wesentlich effizientere Methode, als die kleinschrittige Autorisierung jedes einzelnen Veröffentlichungsprozesses. Man sieht also, dass auch hier Kritikpunkte bestehen und den Nutzen dieser Übereinkunft im Einzelfall in Frage stellen können. Trotzdem gilt dieser Vertrag als ein wichtiger Fortschritt im Urheberrecht, im Urheberrecht, um sich an eine flächendeckende Gleichberechtigung und die Wünsche der Urheber zumindest anzunähern.