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Markenrecht im Fokus: Kann man eine Redewendung schützen lassen?

Das Markenrecht ist eine komplizierte Sache. Ein kleines Detail kann häufig für einen bedeutenden Unterschied sorgen. Ganz ähnlich wie bei einem Spiel, bei dem man schon mit ein paar Tipps – wie zum Beispiel mit risikoleiter tricks – vielleicht eine Wendung erreichen kann. Geht es um Sprüche, Redewendungen, Sprichwörter oder Slogans, spielt die Differenzierung eine große Rolle. Denn nicht alles davon können Sie markenrechtlich schützen lassen. Deshalb beraten wir Sie heute zu diesem Thema und zeigen, in welchen Fällen welche Rechte greifen. 

Sprichwörter, Redewendungen und Sprüche

Grundsätzlich sind allgemein bekannte Redewendungen oder Sprüche nicht markenrechtlich geschützt. Es existiert kein Urheberrecht auf Sprichwörter wie “Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm” oder ähnliche Redewendungen, die wir tagtäglich benutzen. Ähnlich sieht es mit spontanen Sprüchen aus. Vielleicht hatten Sie bei einem Gespräch schon mal einen witzigen oder schlagfertigen Spruch als Antwort, der Ihnen wirklich gut gefallen hat.

Aber einen Spruch können Sie – genauso wenig wie eine Idee – nicht rechtlich schützen lassen. Sollte Ihr Spruch allerdings eine äußerst kreative und geistige Schöpfung sein, die besonders einfallsreich ist, könnten Sie versuchen, sich diesen patentieren zu lassen. Doch die Rechtslage ist nicht so einfach, und ein Erfolg ist nicht garantiert. Einen besonderen Fall stellen eine ganz besondere Art von Sprüchen dar, nämlich Werbeslogans. 

Slogans in der Werbung

Markenrechtlich nehmen Slogans eine spezielle Rolle ein. Es gibt diverse Slogans von großen Marken, die in erster Linie urheberrechtlich und und in vielen Fällen auch als Marke rechtlich geschützt sind. Doch dazu müssen auch Slogans konkrete Eigenschaften erfüllen. Generell können sie als eine sogenannte Wortmarke geschützt werden. Aber das gilt nur, wenn sie einen speziellen Unternehmensbezug aufweisen und Verbraucher darin keine reine Werbeaussage sehen. Allerdings muss auch erstmal ein Urheberrecht für einen Slogan her – das ist nicht immer leicht. Schließlich gibt es strenge Regeln, wann das Urheberrecht greift. 

Ein Werbeslogan muss demnach als geistige Schöpfung anerkannt werden und vor allem individuell und kreativ sein. Trotzdem gestaltet es sich als schwierig, einen Slogan schützen zu lassen, denn nicht selten kann es auf Amtswegen noch zu einer Bemängelung kommen. Daher sollten Sie sich, möchten Sie einen Slogan patentieren oder schützen lassen möchten, immer einen Anwalt mit Schwerpunkt Markenrecht zu Rate ziehen und sich auf Erschwernisse einstellen.

Weiterführende Informationen zum Marken- und Patentrecht

Wenn Sie nach mehr und detaillierten Informationen zum Thema Markenrecht suchen, dann besuchen Sie die Webseite vom Deutschen Patent- und Markenamt. Hier finden Sie unter anderem das DPMAregister, das Ihnen offizielle Veröffentlichungen bereitstellt und eine umfangreiche Recherchemöglichkeit darstellt. Sie können zudem hilfreiche Infos zu den folgenden drei Bereichen finden:

  • Patente: Welche Schutzmöglichkeiten gibt es? Und welche Voraussetzungen benötigen Sie? Wie läuft eine Prüfung für ein Patent ab, und wie sieht es eigentlich mit dem Patentrecht im Ausland aus?
  • Marken: Wie lassen Sie eine Marke schützen, und wann und wieso funktioniert es vielleicht nicht? Wie lässt sich Ihre Marke klassifizieren? Welche Recherche ist im Vorfeld nötig?
  • Design: Auch Design lassen sich schützen. Was bedeutet Designschutz eigentlich, und welche Voraussetzungen bestehen? Wie melden Sie Ihr Design an?