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Der Unterschied zwischen Marke, Patent und Urheberrecht

Wenn man sich online für eine Webseite registriert oder sich beispielsweise für Spiele wie scasino anmeldet, macht man sich immer Gedanken zum Datenschutz und über die Privatsphäre. Hier gibt es in Deutschland viele Regelungen und Gesetze. Genauso wie beim Urheberrecht und Kopierschutz, was bei jedem selbst verfassten literarischen Text, wie zum Beispiel bei einer Hausarbeit, eine große Rolle spielt. Doch was ist denn jetzt genau der Unterschied zwischen Patent, Marke und Urheberrecht? In diesem Artikel geht es eben um diesen Unterschied, was diese drei geläufigen Wörter denn überhaupt genau bedeuten und welche Voraussetzungen und Grundsätze mit ihnen verbunden sind.

Patentierung

Beginnen wir zunächst einmal mit den Patenten. Patente gibt es im gewerblichen Gebiet, wenn es um neue, noch nicht registrierte Erfindungen geht. Patente sind dann gewerbliche Schutzrechte für diese neuen Erfindungen. Es muss sich bei einem Patent aber um eine erfinderische Tätigkeit handeln und es muss im industriellen Sektor anwendbar sein. Durch die Patentierung wird es anderen untersagt, das Produkt nachzuahmen oder generell überhaupt zu nutzen. Das Patent muss schriftlich mit einer entsprechenden Gebühr angemeldet werden und wird dann zunächst geprüft. Wenn dann festgestellt wurde, dass es sich auch wirklich um eine neue Erfindung handelt, gilt das Patent 20 Jahre für die patentierte Erfindung. Das Patent kann nach diesen 20 Jahren jedoch nicht verlängert werden.

Marken

Als Marken wird all das bezeichnet, was Waren bzw. Dienstleistungen eines Unternehmens von anderen Unternehmen differenziert. Als Marken können verschiedene Dinge gezählt werden. Wie beispielsweise Wörter (Wortmarken), bei zum Beispiel Firmennamen, es können Zeichen oder auch Abbildungen (Bildmarken) sein. Aber es zählen auch dreidimensionale Abbildungen dazu. Diese Markeneintragungen erkennt man durch die Verwendung des Symbols in einem Kreis eingeschlossenen Buchstaben R. Durch eingetragene Marken wird verhindert, dass andere Unternehmen keine ähnlichen Marken bzw. Zeichen, Texte etc. in ihren Waren verwenden. Auch bei den Marken muss ein Antrag zur Eintragung der Marke gestellt werden. Die Markeneintragung gilt nur halb so lange wie die Patentierung, also 10 Jahre und kann durch eine Verlängerungsgebühr um weitere zehn Jahre verlängert werden. Wenn eine Marke auf Antrag gestellt wurde, kann bis zu 3 Monate nach der Veröffentlichung ein Widerspruch eingelegt werden, sofern die Marke einer anderen bereits veröffentlichten Marke entgegensteht. Deshalb ist es wichtig, sich vorab über vorhandene bereits eingetragene Marken ausführlich zu informieren.

Urheberrecht

Das Urheberrecht schützt von Urhebern geschaffene geistige Schöpfungen. Wie zum Beispiel Literatur, Kunstwerke wie Gemälde, Skulpturen, aber auch die Wissenschaft. Der Urheber hat dadurch alleinig das Recht seine Schöpfung zu kopieren und zu veröffentlichen. Also kurz gesagt: der Schöpfer hat die alleinigen Rechte an seinen Werken. Dazu muss, im Gegensatz zu den Patenten und Marken, ein Urheberrecht nicht angemeldet werden, es entsteht automatisch mit der Schöpfung des Werkes.

Dadurch gibt es aber auch keine Auflistungen über bestehende Urheberrechte, wodurch im Zweifelsfall ein Gericht dann entscheiden muss. Das Urheberrecht gilt ausschließlich für den Schöpfer und es gilt bis 70 Jahre über den Tod hinaus.

Interessant zu wissen, dass Patente, Marken und Urheberrecht zwar etwas miteinander zu tun haben, jedoch grundsätzlich unterschiedlich sind und verschiedene Voraussetzungen und Grundsätze mit sich bringen.