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Wie‌ ‌Videospiele‌ ‌die‌ ‌Grenzen‌ ‌des‌ ‌Urheberrechts‌ ‌ausloten‌ ‌

Videospiele sind beliebt und interaktiv wie nie zuvor. Auf Konsolen und Online-Kanälen wird gezockt, geteilt und hochgeladen, was das Zeug hält. Doch wie sieht es mit den Urheberrechten aus? Gibt es Verstöße? Was ist erlaubt, und welche Probleme hat es schon gegeben? Wer Online-Spiele liebt, der kann auch Angebote wie den Eurogrand Bonus Code nutzen, um der Lust aufs Gaming nachzugeben. Und für diejenigen, die gerne schon mal ein “Let’s Play” Video hochladen oder leidenschaftlich eigene Inhalte für Online-Games erstellen, liefern wir wichtige Infos rund um das Urheberrecht im Bereich von Videospielen. 

Welche Inhalte bei einem Videospiel geschützt sind

Wie wir wahrscheinlich alle wissen, ist das Urheberrecht dafür da, um geistiges Eigentum und schöpferische Leistungen vor unerlaubter Fremdnutzung oder “Ideenklau” zu schützen. Auch die Inhalte von Computer- oder Online-Spielen unterliegen damit grundsätzlich gewissen Urheberrechten. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Logos, den Namen des Spiels – der vielleicht auch als Marke eingetragen sein kann – Musik, die Menügestaltung, das Grafikdesign oder Symbole. All diese Dinge beruhen auf geistigem, kreativen Eigentum und fallen unter das Urheberrecht. Deshalb dürfen solche Bestandteile aus Games nicht einfach kopiert oder ungefragt weiterverbreitet werden.

Vor allem sollte man auf jeden Fall vermeiden, auf nicht lizenzierten Online-Tauschbörsen Spiele oder Spielinhalte hochzuladen oder solche anderen Gamern bereitzustellen. Dieses Vorgehen kann als Straftat geahndet werden und zu ernsthaften Schwierigkeiten führen. 

Eine besondere Gattung von Online-Videos hat schon einmal zu Urheberrechts-Diskussionen geführt: sogenannte “Let’s Play” Videos. Hier werden Games vorgespielt und dabei kommentiert. Im Netz sind diese Videos enorm beliebt und haben eine riesige Fangemeinde.

Doch selbstverständlich werden hier geschützte Inhalte gezeigt und sogar online veröffentlicht – ist das denn einfach in Ordnung? In der Tat gibt es einige Gaming-Studios, die von dem Werbeeffekt durch “Let’s Play” Videos profitieren und die Nutzung der Inhalte deshalb erlauben. Die Games werden schließlich kostenlos gegenüber einer breiten Masse beworben: im Grunde also eine gelungene Marketing-Symbiose. Aber dennoch ist Vorsicht gefragt: zwar haben die meisten großen Studios nicht-kommerzielle “Let’s Play” Angebote mittlerweile erlaubt, doch man sollte immer auf Nummer Sicher gehen, bevor man ein Video postet. Einige große Namen wollen nämlich bereits etwas an den Werbeeffekten mitverdienen und verlangen eine Beteiligung an eventuellen Einnahmen aus solchen Videos. 

Studios streiten sich um Urheberrechte

Nicht nur der Spieler kann durch ungefragte Verbreitung gegen Urheberrechte verstoßen, auch so manche Studios wurden bereits verklagt, weil ihre Spiele denen der Konkurrenz zu ähnlich waren oder man Sorge vor einer Verwechslung hatte, wie der Streit im Jahr 2011 zwischen Mojang und Bethesda, als die Minecraft-Entwickler ein Spiel namens “Scrolls” auf den Markt bringen wollten, doch Bethesda Gefahr sah, dieses Spiel mit “The Elder Scrolls” zu verwechseln und eine Klage anführten. In anderen Fällen waren auch schon Spielideen, Storylines oder eine zu ähnliche Grafik Gegenstände von Urheberrechts-Streitigkeiten zwischen Studios, die nicht selten gerichtlich entschieden werden und mindestens einer Seite eine Menge Geld kosten. Das Urheberrecht spielt also auch beim Gaming eine große Rolle und sollte auf einem wachsenden Markt, der immer unübersichtlicher wird, nicht unterschätzt werden.