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Wie man herausfindet, ob etwas urheberrechtlich geschützt ist – eine Kurzanleitung

Urheberrechtsschutz und Kopierschutz tritt überall in unserem Leben auf – bei unserer Kleidung, beim Spielen im online Casino, bei Softwares und auch Namen. Doch wie kann man überhaupt herausfinden, ob etwas urheberrechtlich geschützt ist? Dieser Artikel wird es euch verraten.

Musik

Wie kann man bei Liedern herausfinden, ob sie urheberrechtlich geschützt sind? Das braucht man gar nicht, denn alle Lieder sind es. Möchten sie einen Song benutzen, braucht man die Genehmigung des Urhebers. Es gibt zwar auch freie und creative common Lizenzen, die man kostenlos nutzen kann, dazu muss man sich aber gut informieren.

Namen

Möchte man herausfinden, ob ein Firmen oder Markenname bereits geschützt worden ist, musst du ein paar Hinweise beachten.

Markennamen werden meist in das Markenregister des deutschen Patent – und Markenamtes eingetragen. Wenn man also einen Markennamen benutzen und anmelden will, sollte man zunächst überprüfen, ob dieser bereits angemeldet worden ist, denn das Markenamt kontrolliert dies nicht. So kann es schnell einmal zu einem Rechtsstreit kommen. Hier ist auch zu empfehlen, die Meinung eines Patentanwalts einzuholen. Eigenständig kann man über Suchmaschinen prüfen, ob ein Name bereits Urheberrechte besitzt. “Gemeinsame Registerportal der Länder” oder “Eucor” sind Internetseiten, die man nutzen können oder einfach direkt über die Seite des deutschen Patenten – und Markenamts.

Bilder

Bei den rechtlichen Regelungen für Bilder und Fotos, handelt es sich um das sogenannte Bildrecht. Möchte man Bilder aus dem Internet benutzen sollte man unbedingt ein paar Dinge beachten. Prinzipiell sind alle Bilder, die im Internet zu finden sind, urheberrechtlich geschützt. Man darf sie also nicht einfach kopieren und zum eigenen Zweck verwenden. Möchte man ein Foto urheberrechtlich erwerben, ist zu beachten, ob es sich um ein Lichtbild oder Lichtbildwerk handelt. Da letztere einen künstlerischen Anspruch erwerben, kann dies deutlich teurer werden. Die Einwilligung eines Bildes muss man beim Urheber erhalten. Gut zu wissen ist ebenfalls, dass der Schutz nach 50 Jahren bei Lichtbildern und 70 Jahre bei Lichtbildwerken verfällt. Auch gibt es sogenannte Bilddatenbanken, in denen lizenzfreie Fotos erworben werden können, hier reicht eine Quellenangabe völlig aus.

Doch nicht nur das Urheberrechtsgesetz, sondern auch das Kunsturheberrechtsgesetz muss beachtet werden.

Hier werden die Rechte am eigenen Bild geschützt. Der Urheber eines Fotos, ist diejenige Person, die dieses gemacht hat. Meist hat diese Person, das Originalfoto mit einer besseren Auflösung gespeichert, um zu beweisen, dass es sich um sein Foto handelt, sollte es zu Streitereien kommen.

Texte

Wann sind Texte, Artikel und weitere Literaturen urheberrechtlich geschützt? Hierfür müssen diese gewisse Vorschriften erfüllen. Um einen Text schützen zu können, muss er zunächst von einem Menschen geschrieben worden sein und auf der Umsetzung einer eigenen Idee basieren. Ein Text muss eine bestimmte Schöpfungshöhe erreichen, tut er dies nicht, erhält er kein Urheberrecht. So fallen Romane und Zeitungsartikel in den Schutz, Gebrauchstexte und sehr kleine Beiträge jedoch nicht.

Bei Texten im Internet muss man allerdings vorsichtiger sein. Denn hier können bereits kleinste Beiträge oder Zitate urheberrechtlich geschützt sein. Es ist unzulässig, diese ohne die Zustimmung des Urhebers zu nutzen. Die ursprüngliche Quelle des Textes, sollte also unbedingt darauf überprüft werden, ob der Urheber der Verbreitung zugestimmt hat oder nicht.

Urheberrecht ist also ganz unterschiedlich, je nachdem um was für eine Datei es sich handelt. Man muss sich also unbedingt vor der Verwendung über den Schutz des Materials informieren. Prinzipiell kann man davon ausgehen, dass es sich immer um eine geschützte Datei handelt.